IMPRESSUM
Unternehmen / Verantwortlich im Sinn des § 5 DDG
CapTrader GmbH
Elberfelder Straße 2
D-40213 Düsseldorf
Kostenlose Hotline Deutschland: 0800 8723370
Kostenlose Hotline International: 00800 08723370
Tel: +49 211-740786-00
Fax: +49 211-740786-90
E-Mail: info@captrader.com
Handelsregisternummer: HRB 86537
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE323771603
Geschäftsführer/Gesetzliche Vertretungsberechtigte
Andreas Weiß, Christian Weiß, Michael Heyder
Datenschutzverantwortlicher / Datenschutzbeauftragter
CapTrader GmbH
Elberfelder Straße 2
D-40213 Düsseldorf
Datenschutzbeauftragter Joshua Neustadt
Elberfelder Straße 2
D-40213 Düsseldorf
datenschutz@captrader.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Michael Heyder Elberfelder Straße 2 D-40213 Düsseldorf
Zuständige Aufsichtsbehörde / Entschädigungseinrichtung
Für Unterstützungsdienstleistungen und sonstige Nicht-Finanzdienstleistungen:
Ordnungsamt Düsseldorf
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten
Worringer Straße 111
D – 40210 Düsseldorf
Tel: 0211 8991 Fax: 0211 8929106
Für Finanzdienstleistungen (z.B. Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D – 53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
D – 60439 Frankfurt am Main
Tel: 0228 4108 – 0 Fax: 0228 4108 1550 E-Mail: poststelle@bafin.de
Institutsnummer 10156708
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW)
10865 Berlin,
Büro Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin-Mitte
Tel: 30 203699 5626 Fax: 030 203699-5630 E-Mail: mail@e-d-w.de
Streitschlichtung
Für Unterstützungsdienstleistungen und sonstige Nicht-Finanzdienstleistungen:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist CapTrader bei Nicht-Finanzdienstleistungen nicht verpflichtet und
grundsätzlich nicht bereit. Gleichwohl sind wir verpflichtet auf die Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) hinzuweisen: ec.europa.eu/consumers/odr.
Für Finanzdienstleistungen (z.B. Vermögensverwaltung und Anlagevermittlung):
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Tel: 0228 / 4108-0
Fax: 0228 / 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Beschwerden
Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können per Brief, telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten mitgeteilt werden. Es wird um Angabe des Namens, Kontaktdaten sowie eine Beschreibung des Anliegens gebeten. Der Kunde erhält unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Reklamation oder Beschwerde. Sollte die Angelegenheit nicht im Kundeninteresse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhält der Kunde einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhält der Kunde einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Gründe hierfür sowie die Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mitgeteilt.
Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 OffenlegungsVO)
Nach Art. 6 Abs. 1 und 2 OffenlegungsVO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns an-gebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 7 OffenlegungsVO)
Nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) OffenlegungsVO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlage-entscheidungen bzw. -empfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür bestehenden rechtlichen Vorgaben ist jedoch nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) bzw. Art. 4 Abs. 5 Buchstabe b) OffenlegungsVO).
Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale i.S.d. Art. 8 OffenlegungsVO ist nicht beabsichtigt. Nachhaltige Investitionen i.S.d. Art. 9 OffenlegungsVO werden nicht angestrebt.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Hinweis nach Art. 5 OffenlegungsVO
Nachhaltigkeitsrisiken fließen nicht in die Vergütungspolitik ein.
Hinweis nach Art. 7 TaxonomieVO
„Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“
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